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Güterstand

Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung.

Sie leben als Partner einer ehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben gibt es die Güterstände der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.

Ihr Notar erläutert Ihnen die Auswirkungen dieser Güterstände für die Zeit des Bestehens der Ehe, aber auch für den Fall deren Scheiterns und weist auf die Möglichkeiten einer Modifikation hin.

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Hinter dem Hagen 5
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