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Testamente und Erbverträge

Keiner von uns befasst sich gerne mit dem Tod. Doch ist es zwingend notwendig, seine Erbfolge vorausschauend zu planen und insbesondere auch für eine verlässliche Umsetzung der eigenen Vorstellungen zu sorgen. Sonst drohen schlussendlich nicht nur der Zerfall des zu Lebzeiten hart erarbeiteten Vermögens, sondern auch langwierige Streitigkeiten und die Zerstörung des Familienfriedens. Daneben kann, bei richtiger Gestaltung, eine erhebliche Mehrbelastung der Erben mit Erbschaftssteuer durch eine nicht durchdachte Erbfolge vermieden werden. Vor diesem Hintergrund können wir nur dringend empfehlen, rechtzeitig über die Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages nachzudenken und sich hierzu von einem Fachmann beraten zu lassen.

Wir stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und gehen in diesem Zusammenhang gerne auch auf das Thema "Pflichtteilsrecht" ein.


WARUM EIN NOTAR?

Testamente können eigenhändig -also auch ohne Notar- errichtet werden, während ein (bindender) zweiseitiger Erbvertrag stets der notariellen Form bedarf.

Nachfolgend eine Übersicht der Vorteile des notariellen Testaments:

  • Wenn die Testierfähigkeit des Erblassers später zu Unrecht in Zweifel gezogen wird, steht der Notar als verlässlicher Zeuge zur Verfügung.
  • Zeit und Kostenersparnis, da die Erben nur bei einer notariell errichteten Verfügung von Todes wegen (etwa zur Legitimation bei Banken oder -zwingend- bei vorhandenem Grundbesitz) keinen Erbschein benötigen; letzterer kostet einschließlich des erforderlichen Erbscheinantrages oft mehr, als die Beurkundung des Erbvertrages oder des Testamentes.
  • Gewähr der tatsächlichen Eröffnung des Testaments durch gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Abgabe in die amtliche Verwahrung (keine Gefahr des "Verschwindenlassens" des Testaments oder des Nichtauffindens).
  • Gewähr einer fachgerechten Beratung.
  • Durch Verwendung rechtlich abgesicherter Formulierungen, Gewähr der Umsetzung des tatsächlichen Erblasserwillens (die gesetzlich vorgesehenen Fachbegriffe sind dem Laien oft unbekannt und haben völlig andere Rechtsfolgen als diejenigen, die der Laie mit Ihnen verbindet).

Anschrift

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Hinter dem Hagen 5
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