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Vollmachten

Betreuungsverfügung
Eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erklären kann dann sinnvoll sein, wenn Sie einer konkreten Person nicht bereits vorzeitig eine Vollmacht erteilen, sondern das Handeln anderer von staatlichen Stellen überwachen lassen wollen.

Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht kommt insbesondere als Vorsorgemaßnahme in Betracht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen in Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Versorgung und damit zusammenhängende Behandlungsmaßnahmen.

Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht umfaßt in der Regel Entscheidungen bezüglich des Vermögens und aus dem persönlichen Bereich des Vollmachtgebers.

Anschrift

Kanzlei Wiehage & Wiehage
Hinter dem Hagen 5
37235 Hessisch Lichtenau

Telefon: 0 56 02 - 92 30 80
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