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Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kommt insbesondere als Vorsorgemaßnahme in Betracht. Durch sie wird gewährleistet, dass der von Ihnen Bevollmächtigte auch im Notfall z. B. über Ihre Bankkonten verfügen kann und insbesondere die mit Ihrem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Des Weiteren ermöglicht eine Generalvollmacht es dem von Ihnen Bevollmächtigten, über Ihr Vermögen zu verfügen und auch Abrechnungen mit Beihilfestellen und Versicherungen abzuwickeln.

Anschrift

Kanzlei Wiehage & Wiehage
Hinter dem Hagen 5
37235 Hessisch Lichtenau

Telefon: 0 56 02 - 92 30 80
Telefax: 0 56 02 - 92 30 899
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