Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen bezüglich des Vermögens und aus dem persönlichen Bereich des Vollmachtgebers.
Folgende Punkte können daher Gegenstand der Vorsorgevollmacht sein:
- Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Pflegeheim oder Krankenhaus)
- Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten
- Vermögensverwaltung
- Gesundheitsfürsorge
- Soweit rechtlich zulässig, Übertragung der Entscheidung in Hinblick auf mögliche Transplantationen
- Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
- möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung